Teilnahmebedingungen für unsere Veranstaltungen
- Die Teilnehmenden sind bereit, sich für die Dauer der Veranstaltung in eine christliche Gemeinschaft einzuordnen und am Programm teilzunehmen.
- Alle Anmeldungen zu Freizeiten und Schulungen bitte mittels Anmeldeformular an das juwe richten. Nur schriftliche Anmeldungen können berücksichtigt werden. Weitere Anmeldeformulare bitte selbst kopieren, über’s Internet unter Anmelden ausdrucken oder im juwe anfordern.
- Mit der Anmeldung werden die Teilnahmebedingungen anerkannt. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren muss ein gesetzlicher Vertreter die Anmeldung unterschreiben.
- Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Bestätigungen bzw. Absagen für die Sommerfreizeiten werden ab Januar in der Regel innerhalb von drei Wochen nach Anmeldung verschickt.
- Bei allen mehrtägigen Veranstaltungen, außer Schulungswochenenden, erfolgt eine Anmeldebestätigung. Kurz vor der Veranstaltung wird ein Informationsbrief zugesandt.
- Erfolgt eine Abmeldung von einer Freizeit nach der Anmeldefrist, fordern wir 10 % des Freizeitpreises. Bei Abmeldung kurzfristiger als vier Wochen vor Freizeitbeginn oder Nichtteilnahme werden 50 % des Freizeitpreises angefordert, wenn keine Ersatzperson gefunden wird. Verlassen Teilnehmende die Freizeit vorzeitig, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Kosten. Bei allen Wochenendveranstaltungen gilt: Erfolgt eine Abmeldung nach Anmeldeschluss, werden 20% des Preises angefordert. Abmeldungen sind in jedem Fall direkt ans juwe zu richten.
- Muss aus irgendwelchen Gründen eine Veranstaltung durch das juwe abgesagt werden, so entsteht daraus kein Anspruch auf Entschädigung seitens der Teilnehmenden. In der Regel werden Freizeiten durchgeführt, wenn sich mindestens 50 % der geplanten Teilnehmendenzahl bis zum Anmeldeschluss angemeldet hat.
- Der Freizeitpreis ist bis spätestens zwei Wochen vor Freizeitbeginn an das juwe unter Angabe der Freizeit und des Namens des Teilnehmenden auf das Konto-Nr. 5 021 316 bei der EKK Karlsruhe (BLZ 520 604 10) zu überweisen. Bei Wochenendveranstaltungen wird der Teilnahmebeitrag in der Regel bar bezahlt (vor Ort).
- Die Freizeitleitung haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt oder eigenwilliges Verschulden von Teilnehmenden verursacht werden. Bei besonderer Missachtung der Freizeitordnung kann der/die Teilnehmende auf eigene Kosten nach Hause geschickt werden.
- Die angegebenen Termine sind jeweils An- und Abreisetag. Änderungen werden rechtzeitig bekanntgegeben.
- Die für die Verwaltung der Freizeiten benötigten Daten der Teilnehmenden werden mittels EDV erfasst und gespeichert. Sie werden nur im juwe verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
- Auf unseren Veranstaltungen werden Fotos gemacht, die z. B. in unserem Prospekt oder auf unserer Homepage veröffentlicht werden.
- Auf unseren Freizeiten wird kein Alkohol getrunken. Das Mitbringen von alkoholischen Getränken ist untersagt.
- Die Fundsachen von unseren Veranstaltungen werden bis acht Wochen nach Veranstaltungsende im juwe-Büro aufbewahrt. Anschließend verfügt das juwe nach eigenem Ermessen darüber.
- Für Auslandsfreizeiten oder bei der Mitnahme eines Fahrrads zur Freizeit besteht die Möglichkeit eine Reisegepäckversicherung abzuschließen. Falls gewünscht, bitte auf dem Anmeldeformular entsprechend ankreuzen. Die jeweiligen Prämien (d. h. das kostet die Versicherung) für die Versicherungssummen (d. h. der Wert des Gepäcks sollte diesen Betrag nicht überschreiten) sind dort angegeben. Es empfiehlt sich, eine Gepäckliste anzufertigen.
Thomashof, November 2008. | |